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Verhaltenskodex

Auszeit-weltweit Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex für Teilnehmer aller Programme ist ein Dokument mit allgemeinen und spezifischen Verhaltensgrundsätzen, die von dir als Teilnehmer eingehalten werden sollen. Er gilt für alle Teilnehmer und soll in allen Programmen angewandt werden. Teilnehmer respektieren den Verhaltenskodex von Auszeit-weltweit und versichern danach zu handeln.

Freiwilligenarbeit, Volunteer-Rundreisen, Farmarbeit und Work & Travel

1) Teilnehmer verpflichten sich, alle Menschen, mit denen sie im Rahmen ihres Programms zu tun haben, gleich zu behandeln. Teilnehmer behandeln alle Beteiligten (Koordinatoren, Mitarbeiter, Mitbewohner, Gastfamilien, Kollegen und Teilnehmer) in den Programmen nicht ungleich aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Sprache, des Alters, der ethnischen und sozialen Herkunft, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugung oder wegen einer Behinderung.

2) Teilnehmer verpflichten sich alle Beteiligten so zu behandeln, dass ihr Würde, ihre Rechte und ihre Integrität unangetastet bleiben. Jede Form von physischer oder psychischer Gewalt soll unterlassen bleiben.

3) Teilnehmer verpflichten sich im Umgang mit Tieren so zu handeln, dass ihre Würde unangetastet bleibt und jegliche Form von physischer oder psychischer Gewalt soll unterlassen bleiben.

4) Unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer oder Mitarbeiter in den Programmen, einschließlich der Nichteinhaltung der Punkte 2 ,3 und 4 sollten unverzüglich bei einem Koordinator und bei Auszeit-weltweit gemeldet werden 

5) Teilnehmer erkennen folgende Grundsätze an

6) Als vermittelnde Agentur gehen wir davon aus, dass dieser Verhaltenskodex eingehalten wird.


Verhaltenskodex für die Arbeit in sozialen Projekten 

Dieser Verhaltenskodex enthält Richtlinien, die als angemessen für Teilnehmer Helfer im Umgang mit Kindern gelten. Diese Richtlinien dienen in erster Linie dem Schutz von Kindern, sollen aber auch Teilnehmer vor falschen Vorwürfen, unangemessenem Verhalten oder Missbrauch schützen. 

1) Teilnehmer sollten nicht auf eine Art und Weise handeln, die dazu dient, Kinder zu beschämen, zu demütigen, herabzusetzen, zu erniedrigen oder irgendeine Form von emotionalem Missbrauch zu begehen. 

2) Das Fotografieren von Kindern ist nur mit Erlaubnis des Koordinators und des Kindes gestattet und es dürfen keine Fotos so gemacht werden, dass die Kinder herabgesetzt oder erniedrigt werden könnten.   

3) Teilnehmer müssen den Kindern gegenüber jederzeit eine angemessene Sprache verwenden, sowie angemessene Handlungen und Beziehungen zu Kindern zeigen. 

4) Teilnehmer dürfen nicht diskriminieren, unterschiedliche Behandlung zeigen oder bestimmte Kinder unter Ausschluss anderer bevorzugen. 

5) Teilnehmer dürfen im Umgang mit Kindern keine unangemessene körperliche Gewalt ausüben. Dies beinhaltet Schubsen, Drängeln, Schlagen, Ohrfeigen oder andere Aktionen, die Angst, Einschüchterung oder Stress verursachen können. 

6) Ohne vorherige Absprache mit den Angestellten des Projekts darf kein Teilnehmerr das Projektgelände mit einem Kind verlassen.  

7) Kein Kind darf zu einer Gastfamilie, einem Gästehaus, einem Hotel oder einer Unterkunft eines Teilnehmer gebracht werden. 

8) Teilnehmer dürfen kein Kind in ein Café oder Restaurant mitnehmen oder Essen kaufen, es sei denn, die Angestellten des Projekts haben eine Genehmigung erteilt. 

9) Teilnehmer dürfen kein Bett oder Zimmer mit Kindern teilen, während sie an einem Programm teilnehmen. 

10) Geschenke für einzelne Kinder sind ohne vorherige Zustimmung des Projektpersonals nicht zu kaufen. Gastgeschenke sind davon natürlich ausgenommen.  

11) Teilnehmer müssen extreme Vorsicht walten lassen, wenn sie körperlich mit Kindern interagieren. Unter keinen Umständen sollte ein physischer Kontakt in irgendeiner Weise sexuell sein oder zu sein scheinen. 

12) Teilnehmer sind jederzeit für ihre Aktionen und Reaktionen auf die Kinder verantwortlich. Der Erwachsene wird immer für seine Handlungen verantwortlich gemacht, unabhängig davon, wie sich ein Kind ihnen gegenüber verhält. 

13) Wenn möglich und praktisch, sollten Teilnehmer die ‚Zwei-Erwachsenen-Regel‘ anwenden, bei der zwei oder mehrere Erwachsene alle Aktivitäten mit Kindern beaufsichtigen. 

Unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern, einschließlich der Nichteinhaltung der oben genannten Verhaltensstandards, ist ein Grund für Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entlassung aus dem Programm und/oder der Benachrichtigung der Polizei mit rechtlichen Schritten. 

Als vermittelnde Agentur gehen wir davon aus, dass dieser Verhaltenskodex eingehalten wird. Wenn du in irgendeiner Weise einen Verstoß dieser Regeln bemerkst, melde dich umgehend bei deinem Koordinator des Programms und ebenso bei deinem Betreuer von Auszeit-weltweit/in.  

Dies stellt keine flächendeckende oder ausschließliche Liste dar. Das Prinzip besteht darin, dass Teilnehmer und Mitarbeiter Handlungen oder Verhaltensweisen vermeiden sollten, die eine schlechte Praxis oder ein potenziell missbräuchliches Verhalten darstellen. 


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Gültig für das Programm inkl. 1 Übernachtung in Kapstadt sowie inkl. Orientierungswoche in Kapstadt und für das Programm inkl. 1 Übernachtung in Windhoek sowie inkl. Einführungstage in Windhoek. Der Rabatt wird auf der Rechnung abgezogen.